Fahne 1
 
150 Jahre Kleingärtnerverein "Dr. Schreber" e.V. in Leipzig prägen nicht nur die Geschichte
unseres Vereins, sondern sind auch bestimmender Teil der Kleingärtnerbewegung in Deutschland.
 
Unsere Kleingartenanlage mit einer Fläche von ca. 30 Tm² in zentrumsnaher Lage verfügt über 156 Parzellen mit einer durchschnittlichen Größe von 165 m². Die große und eine kleine Vereinswiese mit historischen Spielgeräten für Kinder steht nicht nur den Vereinsmitgleider zur Verfügung.
Weiter 4 Parzellen werden durch das Deutsches Kleingärtnermuseum e.V. bewirtschaftet.
 
In unserem Vereinshaus beherbergen wir neben den Vereinsräumen das Deutsche Kleingärtnermuseum und die Gaststätte "Schrebers Restaurant und Biergarten".
All das und noch weitere Einblicke und interessante Informationen auch über die Historie unseres denkmalgeschützten Vereins können sie bei einem Besuch und einem Rundgang vor Ort direkt erleben und erfahren. 
 
 

In diesem Bereich finden Sie aktuelle Bekanntmachungen und Termine des Vereins.

  • Mitgliederversammlung auf der Vereinswiese
  • Arbeitseinsatz zur Erbringung der Gemeinschaftsstunden
    • Nächste Termine (weitere Termine siehe Arbeitseinsatzkalender)

      • Samstag            14.10.2023           09.00 - 13.00 Uhr
      • Zur Planungssicherheit bitten wir Sie uns bis spätestens 5 Tage vor dem Termin zu informieren:

Wichtige Erinnerung

Sie haben ein Bauvorhaben in Ihrer Parzelle geplant? Für Informationen, ob ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, steht Ihr Vorstand zur Verfügung. Bitte melden Sie sich hierzu während der Sprechzeiten oder per E-Mail.

Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e. V.

2.3.9.Der Kleingartenpächter hat die an seinen Kleingarten angrenzenden Wege sauber zu halten und zu pflegen.

2.3.10.Der Kleingartenpächter ist verantwortlich dafür, dass durch die sich in seinem Kleingarten befindlichen Bäume, Sträucher, Ziergewächse u.ä. kein Überhang bzw. kein Überwuchs auf benachbarte Kleingärten, auf die Gemeinschaftsflächen oder auf Nachbargrundstücke entsteht und diese dadurch beeinträchtigt werden. Von den Kleingärten dürfen keine Gefahren ausgehen; die Verkehrssicherheit ist zu gewährleisten.